- Berechtigt zum Bezug einer CH-Eignungserklärung
- Originale EG-Genehmigung muss zwingend vorhanden sein und vom Antragsteller bei der ausstellenden Stelle eingereicht werden
- Damit die ausstellende Stelle eine gesetzeskonforme und den asa-Richtlinien entsprechende CH-Eignungserklärung ausstellen kann, brauchen wir von dir weitere Angaben.
Die Daten und Angaben Ihres Fahrzeuges können Sie uns mittels Formular elektronisch übermitteln.
Zum Formular: /gutachten






